AWB Müllabfuhr – kein Teilservice
Stadt Köln und AWB verweigern Umstellung auf Teilservice bei der Müllabfuhr
Die IG Humboldt Gremberg beantragte im Januar letzten Jahres im Rahmen einer Bürgereingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NW bei der zuständigen Verwaltung für die Abfallentsorgung im Stadtteil Humboldt-Gremberg die Eingruppierung des Stadtteils gemäß §12 der Abfallordnung der Stadt Köln (in der Fassung vom 16.12.2015) von heute flächendeckend Gruppe II (Vollservice) auf zunächst flächendeckend Gruppe I (Teilservice) zu ändern.
Wie beantragten zudem, dass betroffene Anwohner:Innen die Möglichkeit erhalten für einzelne Abfuhrstandorte im Stadtteil die Eingruppierung in Gruppe II (Vollservice) so zu beantragen, dass der bisher praktizierte Vollservice ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.
Zur Begründung führten wir aus:
Der heute für den Stadtteil flächendeckend und verbindlich eingeführte Vollservice ist wie zahlreiche Beschwerden von Anwohner:Innen zeigen nicht oder nur mit unverhältnismäßigen
Nachteilen durchführbar. Im Einzelnen wurden den Antragstellern die folgenden Beispiele und Hinweise vorgetragen:
In vielen Fällen handelt es sich um Doppelhaushälften mit einem gemeinsamen Zuweg. Die Mülltonnenstellplätze befinden sich jeweils innerhalb der Grundstücke. Die AWB
müsste also Zugang zu den Privatgrundstücken und teilweise sogar zu den Wohnungen selbst bekommen, um ihren Vollservice tatsächlich erbringen zu können. Da die Eigentümer in der Regel während der morgendlichen Abfuhrzeiten nicht anwesend sind, ist ihnen ein solcher Eingriff in ihre Privatsphäre nicht länger zumutbar.
Aber auch bei Mehrfamilienhäusern kommt es zu Problemen, da die AWB den Vollservice nicht oder nur unzureichend durchführen. Die Anwohner möchten, dass ihre Tonnen auch wirklich geleert werden, was seit Monaten nicht mehr zuverlässig geschieht. So werden Tonnen nicht aus den Höfen in die Straßen gefahren, obwohl die AWB ohne
Probleme in die Häuser kommt.
Die Anwohner müssen dann bei der AWB anrufen, damit eine Nachleerung erfolgt. Teilweise finden die Anwohner die Abfallbehälter in fremden Hinterhöfen wieder oder
haben selbst eine fremde Tonne im Hof. Oftmals werden oder die Behälter gar nicht erst zurückgefahren.
Eine Mitbürgerin berichtet, dass der AWB durch Aushang im Hausflur bekannt sei, dass die Hoftür wegen Mäusen und Ratten nach Abholung wieder geschlossen werden
solle. Außerdem kühle das Haus durch das Offenlassen der Hoftür aus. Die Mitarbeiter der AWB lassen die Hoftür jedoch regelmäßig offen.
Das Bereitstellen der Mülltonnen zur Abholung im Rahmen eines Teilservice ist in vielen Straßenabschnitten ohne Probleme möglich, da es zahlreiche Flächen gibt, die zwar
nicht zum Parken, wohl aber zum Bereitstellen von Mülltonnen durch die Hauseigentümer bzw. Bewohner geeignet sind. Dabei handelt es sich um die Leerflächen, die zum
Zwecke der Verkehrsberuhigung in die Fahrbahn hineingebaut wurden
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