Ohne Zebrastreifen: Lüderichstr./Odenwaldstr.

Bürgerantrag zur Gremberger- und Lüderichstraße erfolgreich

IG Humboldt-Gremberg erreicht durch Bürgerantrag viele Verbesserungen der Verkehrssituation im Veedel

Mit unserem Bürgerantrag zur Verkehrssituation im Bereich der Gremberger- und Taunusstraße konnten wir in den meisten Punkten Verbesserungen für unseren Stadtteil erzielen:

Verkehr in Humboldt-Gremberg
Lüderichstraße

Zur Verdeutlichung der „Tempo 30“ – Zone  werden in der Lüderichstraße entsprechende Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsüberprüfung seitens der Stadt Köln wird erfolgen.Die Beschilderung „Anlieger frei“ wird gegen neue Schilder „Lieferverkehr frei“ ausgetauscht. Die Polizei wird um entsprechende Verkehrsüberwachung gebeten. Darüber hinaus werden die Schrottplatzbetreiber seitens der Stadt Köln angehalten Ihre Verkehre auf die Änderung aufmerksam zu machen und dafür zu sorgen, dass eine Belieferung mittels LKW nur noch über die Rolshover/Gottfried-Hagen Str. erfolgt.

Die Einzeichnung von Haltelinien und Zebrastreifen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Auf der Gremberger Str. werden im Bereich zwischen Lüderichstraße und

Stau
Gremberger Straße

Roddergasse bereits im Sommer 2018 zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt. Hierzu zählen auch neue Querungshilfen für Fußgänger. Für den Bereich zwischen Burgenlandstraße und Gremberger Straße prüft das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik derzeit Umgestaltungsmöglichkeiten mit verkehrsberuhigender Wirkung.

In dem Antwortschreiben des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik auf unseren Bürgerantrag heißt es wörtlich wie folgt:

Die Lüderichstraße wurde im Sommer 2017 vollständig saniert und entsprechend der Straßenverkehrsordnung neu ausgeschildert. Nach den Arbeiten wurde im Jahr 2017 lediglich ein Bagatellunfall ohne Folgen registriert. u den von Ihnen gemachten Vorschlägen wird wie folgt Stellung genommen: 

a) Einzeichnung von Haltlinien an den Stichstraßen/Einmündungen sowie an der Kreuzung Lüderichstraße/Odenwaldstraße

b) Einzeichnung von Zebrastreifen an der Straßenkreuzung Lüderichstraße / Odenwaldstraße

c) Entfernung des Zusatzschildes „Anlieger frei“ zum Verkehrszeichen (VZ) 253 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t)

d) Errichtung von Tempo 30 Schildern auf der gesamten Länge der Lüderichstraße und zwar in beiden Fahrtrichtungen

e) Einzeichnung von Parkplätzen außerhalb der Parkbuchten

f) Verkehr auf der Gremberger Str.

„Zu a) In § 45 der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien in Tempo-30-Zonen unzulässig sind. Haltlinien sind nur in Straßen anzuordnen, die mit dem VZ 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) ausgeschildert sind. 

Zu b) Das Gleiche gilt für die Anlage von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen). Der Fußgängerüberweg in Höhe der Odenwaldstraße war noch ein Relikt aus der Zeit vor der Einrichtung der Tempo-30-Zone und wurde gesetzeskonform mit der Sanierung der Lüderichstraße entfernt. 

Zu c) Das Zusatzzeichen (ZZ) 1020-30 „Anlieger frei“ zum VZ 253 wird gegen ein ZZ 1026-35 „Lieferverkehr frei“ ausgetauscht. Eine vollständige Entfernung einer Zusatzbeschilderung würde ein grundsätzliches Verbot für alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bedeuten. Hiervon wären sowohl die Müllabfuhr als auch allgemeiner Lieferverkehr betroffen. Die Zusatzbeschilderung nach ZZ 1026-35 „Lieferverkehr frei“ bezieht sich nur auf Fahrzeuge, die Objekte in der Straße direkt beliefern. Eine anderweitige Nutzung kann dann von der Polizei geahndet werden.  

Die Polizei wird gebeten, das VZ 253 „Lieferverkehr frei“ im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten zu überwachen. 

Des Weiteren ist vorgesehen, die Inhaber der anliegenden Schrottplätze in der Gottfried-Hagen-Straße aufzufordern, ihre Fahrer anzuhalten, die Schrottplätze über die Rolshover Straße und die Gottfried-Hagen-Straße anzufahren. 

Zu d) Eine zusätzliche Beschilderung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist nicht zulässig. In einer Tempo 30-Zone ist die Beschilderung nur an den jeweiligen Zufahrten ins Gebiet der Zone aufzustellen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, in großen Zonen die Fortgeltung durch eine Fahrbahnmarkierung „30“ zu verdeutlichen. Dies wird kurzfristig angeordnet werden. 

Zu e) Im Bereich zwischen der Odenwaldstraße und der Gottfried-Hagen-Straße wurden Parkstände markiert. Im Bereich zwischen der Gremberger Straße und der Odenwaldstraße besteht hierfür kein Erfordernis, da sich das Parken am Fahrbahnrand außerhalb der Parkbuchten selbsttätig regelt. Nach Aussagen des Verkehrsdienstes, der die Situation beobachtet, gibt es diesbezüglich keinerlei Probleme. 

Abschließend weise ich darauf hin, dass in Tempo-30-Zonen in besonderem Maße darauf zu achten ist, dass aufgrund des Charakters als Wohnstraße möglichst wenig Verkehrszeichen aufgestellt werden sollen. 

Zur Überprüfung des Geschwindigkeitsverhaltens habe ich zusätzlich eine Geschwindigkeitsmessung veranlasst. Sollte diese Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigen, sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. 

Zu 2. KFZ-Verkehr auf der Gremberger Straße 

In der Planungsabteilung des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wird zurzeit geprüft, inwieweit die Gremberger Straße zwischen Burgenlandstraße und Lüderichstraße mit verkehrsberuhigender Wirkung umgestaltet werden kann. 

Im Bereich zwischen Lüderichstraße und Roddergasse, in Höhe Aldi und Lidl, sind bereits Fahrbahneinbauten geplant, die der Geschwindigkeitsreduzierung dienen und Fußgängern neue Querungsmöglichkeiten bieten. Die Umsetzung soll im Sommer 2018 erfolgen.“

 

3 Gedanken zu „Bürgerantrag zur Gremberger- und Lüderichstraße erfolgreich

  • 23. September 2018 um 22:01
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    Ich kann nach einmaliger Begutachtung (!) der Situation vor Ort eure Forderungen nur vollständig unterstützen!
    Mich persönlich stören vor allem die fehlenden Haltelinien an der Kreuzung Lüderichstraße und Odenwaldstraße sowie die unklare Parksituation auf der Lüderichstraße zwischen Rolshover- und Odenwaldstraße. Bei der Überquerung der Lüderichstraße sowohl mit dem Fahrrad als auch als Fußgänger hat man immer ein ungutes Gefühl, da auf der Lüderichstraße fahrende Autos scheinbar oftmals schneller als die dort gültigen 30 km/h fahren und auch keinerlei Anstanden machen die „Rechts-vor-Links“-Vorfahrtsregelung zu beachten. Warum hier nicht entsprechende Haltelinien eingezeichnet und Zeichen 102 montiert werden, ist mir unerklärlich.
    In besagtem §45 STVO findet sich, entgegen der Antwort des Amtes, keinerlei Hinweis auf ein Markierung-, Beschilderungs- oder Zebrastreifenverbot.

    Beispiel für einen Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone: Kreuzung Ehren-, Breite- und Apostelnstraße.

    Antwort
    • 28. September 2018 um 15:23
      Permalink

      Vielen Dank für Ihren konstruktiven Beitrag. Urlaubsbdingt konnte ich diesen erst jetzt freigeben. Bisher hat sich leider noch nichts getan. Von den für diesen Sommer in Aussicht gestellten Maßnahmen ist noch nichts sehen. Wir haben diesbezüglich die Stadtverwaltung erinnert und um Stellungnahme gebeten. Sollten insbesondere die „Tempo 30“ Markierungenen nichts bringen, werden wir die Sache mit den Fahrbahnmarkierungen sicherlich weiter verfolgen

      Antwort
  • 10. November 2018 um 10:30
    Permalink

    Gerade dritter schwerer Unfall auf der Ecke Odenwaldstr Lüderichstr innerhalb kürzester Zeit. Vielleicht sollte die Stadt jetzt mal anfangen! Bevor es für irgend jemanden zu spät ist!

    Antwort

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