Airbnb – Verbotene Vermietungen

Airbnb: Zweckentfremdung von Wohnraum in großem Stil

42 Wohnungen in der Wetzlarer Str. als Touristenunterkünfte vermarktet

Beherbergungsbetrieb: Neubau Wetzlarer Str. 18

Neubau Wetzlarer Str.

Es wäre so schön gewesen: Studenten Appartements in unserem Veedel in einem modernen Bauwerk zu erschwinglichen Preisen. So war es wohl geplant, aber so ist es nicht gekommen. Welcher Student kann sich schon eine 20 qm Unterkunft für 610,00 € Miete leisten? Oder wie wär’s etwas geräumiger mit einem 3-Zimmer Appartement (74 qm) für nur 1775,00€ im Monat? Natürlich alles voll möbliert. Einstellplätze auf dem Hof für 65,00 € oder in der Tiefgarage für schlappe 85,00 € können zusätzlich angemietet werden.

Wetzlarer Str. 18: Zahlreiche Wohnungen werden an Tagestouristen vermietet

Die Wohneinheiten, die in dem Haus nicht an Dauermieter vermietet werden können, werden offensichtlich über so genannte Airbnb-Portale an den Köln-Touristen, Monteure oder sonstige Interessenten tageweise vermietet. Die entsprechenden Angebote finden sich beispielsweise hier unter dem Kürzel „EXPO LUX“. Sinn der Airbnb – Idee ist es eigentlich, privaten Wohnraum, der vorübergehend nicht selbst genutzt wird mit anderen zu teilen. Hier lieg jedoch offensichtlich eine gewerbliche Vermietung vor. In der Wetzlarer Str. 18 in Humboldt-Gremberg  handelt es sich um 43 Wohneinheiten. Aus unserer Sicht geht es hier um gewerbsmäßige Zweckentfremdung von Wohnraum durch einen unerlaubten Beherbergungsbetrieb. Für einen solchen gelten jedoch viel strengere Bauvorschriften, als für „normalen“ Wohnungsbau. Gegenüber seriösen Hotel- und Pensionsbetreibern wird dadurch ein Wettbewerbsvorteil zugunsten dieser angeblichen Privatvermieter generiert.
Die IG Humboldt-Gremberg wurde in letzter Zeit immer wieder auf die wachsende Parkplatznot im Bereich Wetzlarer Str. hingewiesen, weil die Parkplätze von Fahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen besetzt sind. Kein Wunder: Im Internetportal für die Touristenwohnungen wird mit dem Satz geworben: „Es gibt jede Menge kostenlose Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Unterkunft“.

Eine derartige gewerbliche Vermietung „privaten“ Wohnraums ist in Köln übrigens durch die Wohnraumschutzsatzung verboten und kann mit Bußgeldern belegt werden.

Wir haben die Stadtverwaltung und die Bezirksvertretung über den Sachverhalt informiert und erwarten entsprechende Maßnahmen, über die wir an dieser Stelle weiter berichten werden.

Das Thema geht übrigens in letzter Zeit auch verstärkt durch die Lokalpresse. Hier zwei Verlinkungen auf den „Kölner Stadtanzeiger“ und „Express“ zur weiteren Information.  Den aktuellen Bericht im Kölner Stadtanzeiger speziell zur Wetzlarer Str. lesen Sie hier.

Was wir in Humboldt – Gremberg brauchen ist erschwinglicher Wohnraum und keine Unterkünfte für Köln-Touristen.

Hier nun die Rückmeldungen, die wir seitens der Politik auf unseren Hinweis erhalten haben:

vielen Dank für Ihre E-Mail, die Herr Ott der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln weitergeleitet hat.

Wir haben Ihre Nachricht zum Anlass genommen, den Vorgang in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018 zu thematisieren. Die SPD-Fraktion hat eine mündliche Anfrage zum Sachverhalt gestellt, mit der insbesondere herausgefunden werden soll, was die Verwaltung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum im Gebäude Wetzlarer Str. 18 unternimmt.

Sobald uns eine Stellungnahme der Verwaltung zur unserer Anfrage vorliegt, werden wir Sie darüber gerne informieren. Wir hoffen selbstverständlich auf ein konsequentes Einschreiten der Verwaltung.

Viele Grüße

Carsten Themann

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Referent/Justiziar
Rathaus (Spanischer Bau)
50667 Köln
Tel.: (0221) 221-25967
Fax: (0221) 221-24657
Mail: Carsten.Themann@stadt-koeln.de

 

im Auftrag von Herrn Ott darf ich Ihnen für Ihre Mail danken und mitteilen, dass Herr Börschel und er das Thema „Zweckentfremdung“ intensiv begleiten. Im Anhang finden Sie dazu eine gemeinsame „Kleine Anfrage“ der Landtagsabgeordneten und die enstprechende Antwort der Landesregierung, die aus ihrer Sicht nicht zufrieden stellend ist. Die Antwort wird erst am 02. Juli 2018 veröffentlicht, aber für Sie schon einmal vorab zur Kenntnisnahme. Zudem wird sich die Ratsfraktion zu Ihrer Sache mit Ihnen in Verbindung setzen.
Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sich jederzeit gerne melden.

Mit freundlichen Grüßen

Bilge Geçer-Dreher
Wissenschaftl. Mitarbeiterin

Gemeinschaftsbüro der Kölner SPD-Landtagsabgeordneten
Martin Börschel · Susana dos Santos Herrmann · Gabriele Hammelrath · Andreas Kossiski · Jochen Ott

Magnusstraße 18b
50672 Köln
Tel: 0221/99 55 99 74
Fax: 0221/99 55 99 76
bilge.gecer-dreher@landtag.nrw.de
koelnerspdmdl@landtag.nrw.de

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